KJP Praxis Weth
Julius M. Weth, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut

Richtlinienverfahren

Verhaltenstherapie

 


Was ist eigentlich eine Psychotherapie?


Psychische Belastungen sind in allen Lebensphasen möglich, jeder kann davon betroffen sein. Geht es uns psychisch nicht gut, können wir uns gemeinsam mit einem Psychotherapeuten auf die Suche nach möglichen Ursachen machen. Diese können "auf der Hand liegen", manchmal sind sie uns nicht bewusst. Denn unsere Psyche und unser Körper sind eng miteinander verbunden. Es gibt sogar seelisch bedingte Schmerzen, für die keine körperlichen Ursachen gefunden werden. In einer Psychotherapie kann man eine Menge über die Mechanismen lernen, die hinter einer psychischen Problematik stehen.


Eine Psychotherapie beginnt mit einer ausführlichen Diagnostik. Damit ist das Erfragen der persönlichen "Leidens"- und Lebensumstände gemeint. Oft werden psychologische Tests und Fragebögen durchgeführt und anschließend besprochen. Danach wird gemeinsam ein hypothetisches Erklärungsmodell entwickelt, aus dem Ziele für die Behandlung abgeleitet werden.

Die psychotherapeutische Behandlung passiert überwiegend im Gespräch und stellt einen vielschichtigen Lernprozess dar. Die Patienten werden dazu eingeladen, ihr Erleben, ihre Einstellungen und ihr Verhalten zu hinterfragen. Mögliche Erkenntnisgewinne und neue Sichtweisen können sich günstig auswirken. Kinder können den Therapieprozess in altersgerechter Form auf spielerische Weise erleben.

In der Verhaltenstherapie, einem international wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren*, wird sehr transparent  im Hier und Jetzt vorgegangen. Es wird viel erklärt und geübt, denn es ist wichtig, dass die Patienten Experten für ihre eigene Problematik werden. Dabei wird davon ausgegangen, dass  Denk- und Verhaltensweisen unter bestimmten Bedingungen erlernt, aber genauso auch wieder verlernt werden können. Hier setzt die Therapie an, wenn ein Zusammenhang mit unseren psychischen Beschwerden besteht.

* Neben den Verhaltenstherapeuten gibt es in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie psychoanalytisch oder tiefenpsychologisch fundiert ausgebildete Therapeutinnen. Hier werden mögliche Symptome als die Folge von aktuellen oder in der Vergangenheit liegenden ungelösten Konflikten betrachtet. In der Behandlung wird den Patienten dabei geholfen diese zu erkennen und zu bewältigen. Beide Ansätze sind Richtlinienverfahren und trotz ihrer Unterschiede in ihrer Wirksamkeit wissenschaftlich belegt.

 

 

Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll?


Unsere Aufgabe liegt in der Diagnostik und Behandlung der meisten psychischen Störungen des Kindes - und Jugendalters bis zum 21. Lebensjahr.

Folgende Erkrankungen zählen unter anderem zum Behandlungsspektrum:

Depressive Störungen, Angststörungen, Zwangs- und Ticstörungen, Aufmerksamkeitsstörungen, emotionale Störungen, soziale Verhaltensstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Ausscheidungsstörungen, somatoforme Störungen, Essstörungen, Persönlichkeitsentwicklungsstörungen, Suchtstörungen (...)

Nicht in jedem Fall ist eine ambulante verhaltenstherapeutische Behandlung sinnvoll.  Psychotherapeuten müssen zu Beginn und während einer laufenden Behandlung einschätzen, ob eine Behandlung wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig ist.
Folgende Gründe könnten beispielsweise dagegensprechen:

- es liegt keine Problematik vor, die eine psychiatrische Diagnose rechtfertigt. Der Hilfebedarf könnte sich zunächst an eine andere Fachstelle richten, wie zum Beispiel das Amt für Kinder, Jugend und Familie oder eine Erziehungsberatungsstelle

- es besteht eindeutig klinischer Behandlungsbedarf und das ambulante Setting erweist sich als nicht tragfähig (Beispiel: ein Patient verhält sich wiederholt eigen- oder fremdgefährdend und kann keine verbindlichen Absprachen zur Absicherung einhalten.
Oder: eine Patientin schafft es wiederholt nicht aufzustehen und zu den vereinbarten Terminen zu erscheinen)

Behandlungserfolge sind vor allem dann zu erwarten, wenn beim Patienten eine hohe Bereitschaft zur Veränderung besteht. Diese wächst, wenn der Leidensdruck aufgrund einer psychischen Belastung zunimmt. Die therapeutische Beziehung zwischen Patient und Therapeut spielt eine wichtige Rolle, damit die Motivation erhalten bleibt.

Die Psyche kann leider nicht "wie ein Auto in einer Werkstatt abgegeben und in repariertem Zustand wieder abgeholt" werden. Man darf sich die Therapie eher wie ein Werkzeug vorstellen, das man sich zur Hilfe nehmen kann, um seine Probleme schrittweise zu lösen. Auch die Einbeziehung der Eltern oder anderer enger Bezugspersonen ist oft hilfreich.

 


Wie wird eine Psychotherapie beantragt?


Zu einem Psychotherapeuten geht man im Prinzip wie zu einem Arzt. Er hat an der Haustür ein Schild, auf dem steht Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut. Man muss vorher in den telefonischen Erreichbarkeitszeiten anrufen und einen Termin zur Sprechstunde vereinbaren.

Die Kosten einer Psychotherapie werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Auch Selbstzahlung ist grundsätzlich möglich.
Unsere Kassenpraxis ist gemäß § 17 (1a) BMV-Ä primär für die vertragsärztliche Versorgung von gesetzlich Krankenversicherten vorgesehen.

Viele Kinder und Jugendliche gehen bei seelischen Problemen erstmal zu einer Beratungsstelle. Das ist auch eine gute Idee. Beratungsstellen gibt es in allen Städten, man findet sie im Telefonbuch und im Internet.
Am besten, man hält sich an eine erwachsene Person, die den ganzen Prozess unterstützt.
Man kann sich aber auch selbst melden. Bei jüngeren Kindern müssen die verantwortlichen Erwachsenen einer Therapie zustimmen. Wenn man 15 Jahre ist, darft man selbst entscheiden.
Das kann – je nachdem, worum es geht – eine richtig gute Sache sein. Wenn man seinen Therapeuten nett findet und einen guten Eindruck hat, kann man nichts falsch machen, oder?
Quelle: Flyer DGVT: “Was ist Psychotherapie – Informationen für Kinder und Jugendliche”

Die Berufsbezeichnung "Psychotherapeut" ist in Deutschland übrigens rechtlich geschützt und darf nur von Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten geführt werden, die eine Approbation gem. §2 PsychThG abgelegt haben.

Die Ausbildung zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten erfordert ein zuvor absolviertes pädagogisches oder psychologisches Studium. Anschließend bedarf es einer etwa fünfjährigen Vertiefung im entsprechenden Richtlinienverfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie oder Verhaltenstherapie).

Approbierte Ärzte mit einer abgeschlossenen psychiatrischen Facharztausbildung werden "Psychiater" genannt. Auch sie sind Psychotherapeuten in einem Richtlinienverfahren. Beide Berufsgruppen gelten in der therapeutischen Tätigkeit als gleichgestellt, jedoch dürfen nur Psychiater aufgrund ihrer medizinischen Ausbildung körperliche Untersuchungen durchführen, Krankschreibungen ausstellen oder Medikamente verschreiben. Oft leiten diese sozialpsychiatrische Praxen.


* Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.